Ivo Rigter Sr.
Gründer und Miteigentümer von BAIV und Tracksandtrade
+31 6 518 22 502 ivosr.rigter@tracksandtrade.comALLGEMEINE BEDINGUNGEN ‚TRACKS & TRADE‘
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Benutzer der Plattform Tracks & Trade, die im Folgenden als ‚der Benutzer‘ bezeichnet werden.
Version 3.0 vom 3. November 2025
ARTIKEL 1. TRACKS & TRADE, INFORMATIONEN ÜBER DAS UNTERNEHMEN
1. TracksandTrade BV (auch bekannt als Auktionshaus oder Tracks & Trade) ist eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Nederweert, Niederlande. Sie ist die führende Auktionsplattform und das Netzwerk für Militärfahrzeuge und verwandte Ausrüstungen (1914 bis 1991). Sie vereint Historiker und technische Spezialisten, um den bestmöglichen Kauf für ihr globales Publikum zu ermöglichen.
2. TracksandTrade BV ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 85572756 eingetragen; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL863670271B01.
3. Tracks & Trade ist ein Anbieter historischer Militärerbes und setzt sich dafür ein, dieses historische militärische Erbe auf eine respektvolle, verantwortungsvolle und sichere Weise für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu bewahren.
4. Tracks & Trade legt großen Wert auf die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, einschließlich aller finanziellen Aspekte von Geschäftstransaktionen im Handel mit Losen.
ARTIKEL 2. TRACKS & TRADE AUKTIONSPLATTFORM
1. Die Tracks & Trade Auktion Plattform (www.tracksandtrade.com) ist eine Online-Plattform, die dem Handel und der Versteigerung überwiegend hochwertiger historischer Militärfahrzeuge und zugehöriger Ausrüstung gewidmet ist. Sie vereint Verkäufer und Nutzer in einem Netzwerk und bietet eine umfassende Einkaufsumgebung für historische Militärfahrzeuge und zugehörige Ausrüstung auf Basis der Online-Auktion. Besichtigungen und Privatverkäufe von Losen sind bis zur Auktion möglich. In diesem Zusammenhang sollte der Nutzer Tracks & Trade kontaktieren.
2. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für jeden, der die Tracks & Trade-Plattform im Rahmen einer Auktion oder anderweitig nutzt.
3. Tracks & Trade ist jederzeit berechtigt, die Tracks & Trade Plattform zu modifizieren und/oder sie ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen.
4. Unsere Website steht in neun verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Acht Übersetzungen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie erstellt und basieren auf dem originalen englischen Text. Während wir uns bemühen, genaue und klare Übersetzungen bereitzustellen, können wir nicht garantieren, dass sie grammatikalisch korrekt oder rechtlich gleichwertig zur originalen englischen Version sind.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, Unklarheiten oder Interpretationsunterschieden hat die englische Version des Textes stets Vorrang. Aus den Übersetzungen in anderen Sprachen können keine Rechte abgeleitet werden. Daher sind die zum Download verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich in englischer Sprache verfügbar und haben stets Vorrang. Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben, empfehlen wir, sich an Tracks & Trade zu wenden.
ARTIKEL 3. HISTORISCHES ERBE; DETAILS IM ZUSAMMENHANG MIT DER NATUR DER LOTTE UND DEM HANDEL DORTIN
1. Die auf der Tracks & Trade Plattform angebotenen Lose sind größtenteils historische Militärfahrzeuge, einschließlich Panzer, Kettenfahrzeuge, Lastwagen und zugehörige Ausrüstungen, die entwickelt und
für militärische Zwecke hergestellt. Der Besitz von Fahrzeugen, die gepanzert sind oder (Teile von) Waffensystemen enthalten, erfordert eine Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis von der Regierung.
2. Die Nutzer der Plattform sollten sicherstellen, dass sie vor der Teilnahme an einer Auktion auf der Tracks & Trade Plattform alle gesetzlichen Anforderungen für den Kauf, den Transport und den Besitz dieser Lose erfüllen.
3. Im Hinblick auf historische Militärfahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass der Nutzer das betreffende Fahrzeug aus administrativen Gründen nicht sofort in Empfang nehmen kann. Diese administrativen Gründe beziehen sich häufig auf die Notwendigkeit, vor der Lieferung Ausnahmen und (Export-)Genehmigungen zu beantragen. Bei Fahrzeugen, die mit (Teilen eines) Waffensystems ausgestattet sind, ist es nicht ungewöhnlich, dass die administrativen Verfahren rund sechs Monate oder erheblich länger in Anspruch nehmen, abhängig von den Vorschriften im Land des Nutzers bezüglich Waffen und Munition. In den Fällen, in denen der Nutzer die verkauften Lose nicht innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Auktion abholt oder versenden lässt, erhebt Tracks & Trade Transport- und Lagerkosten vom Nutzer.
4. Tracks & Trade kann diese Beträge im Voraus vom Nutzer einfordern. Eine verspätete Zahlung dieser Beträge ermächtigt Tracks & Trade nicht nur, die Lagerung der gekauften Lose zu beenden, sondern auch den Kaufvertrag zu widerrufen und Schadensersatz vom Nutzer zu verlangen.
5. Sollte ein verkauftes Los aus irgendwelchen Gründen innerhalb von neun Monaten nach der Auktion nicht vom Nutzer abgeholt werden, ist Tracks & Trade berechtigt, den Vertrag zu widerrufen und Schadensersatz zu fordern. Die Verpflichtung, Genehmigungen oder Ausnahmen rechtzeitig zu beschaffen, liegt vollständig im Verantwortung und Risiko des Nutzers.
6. Die Pflege und der Betrieb historischer Fahrzeuge, angesichts ihres Alters und des Zwecks, für den sie entwickelt wurden, erfordern spezifische Werkzeuge, Wissen und Erfahrung. In Anbetracht ihres Alters ist ungewiss, inwieweit die Fahrzeuge noch funktionstüchtig und original sind, sowie ob Wartungsprodukte und Ersatzteile weiterhin verfügbar sind.
7. Zudem können die Spuren der Zeit und moderne Kraftstoffe dazu führen, dass die Zuverlässigkeit dieser Fahrzeuge beeinträchtigt wird. Ein Nutzer sollte sich daher stets ein umfassendes Bild vom technischen Zustand eines historischen Fahrzeugs machen und sich eine realistische Vorstellung von der Originalität, dem Zustand und der Zuverlässigkeit des betreffenden Fahrzeugs bilden.
8. Die auf der Tracks & Trade-Plattform angebotenen Lose werden durch oder im Namen von Tracks & Trade beschrieben. Obwohl große Sorgfalt bei der Beschreibung walten gelassen wurde und die Fotos so wahrheitsgetreu wie möglich sind, ist ein Besichtigung vor Ort nach wie vor die beste Möglichkeit für einen Nutzer, sich ein Bild vom Zustand des Loses zu machen. Der Nutzer erkennt an, dass so alte Lose 'wie gesehen, wo gesehen' verkauft werden und es Tracks & Trade nur möglich ist, alle potenziellen Mängel in begrenztem Umfang festzustellen.
9. Tracks & Trade fungiert ausschließlich als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer.
Alle Beschreibungen, Aussagen und Darstellungen, die vom Verkäufer stammen, egal ob schriftlich, mündlich oder durch jede andere Kommunikationsform, liegen und bleiben allein in der Verantwortung des Verkäufers.
Tracks & Trade bereitet Auktionseinträge und Marketingmaterialien vor und veröffentlicht diese, basierend auf einer Kombination aus eigenen redaktionellen Inhalten und den Informationen, die vom Verkäufer bereitgestellt werden. Der Verkäufer bleibt jedoch voll und ganz verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Aussagen und Darstellungen, die er unmittelbar oder mittelbar zum Zwecke des Marketings oder Verkaufs des Loses bereitstellt.
Der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass Tracks & Trade in gutem Glauben auf die vom Verkäufer bereitgestellten Informationen vertraut. Durch die Einreichung eines Fahrzeugs zur Auktion garantiert der Verkäufer, dass, nach bestem Wissen, alle Informationen, die vom Verkäufer bereitgestellt wurden, korrekt sind und dass er alle bekannten Mängel oder wesentlichen Tatsachen, die die Kaufentscheidung eines Käufers beeinflussen könnten, offengelegt hat.
Darüber hinaus bleibt der Verkäufer für die Richtigkeit solcher Informationen verantwortlich, selbst wenn später festgestellt wird, dass bestimmte Details – wie die Originalität, die Geschichte, die Vollständigkeit oder der technische Zustand des Fahrzeugs – von dem Wissen oder Verständnis des Verkäufers zum Zeitpunkt der Einreichung abweichen, unabhängig davon, ob solche Diskrepanzen im Wissen oder unter der Kontrolle des Verkäufers lagen oder nicht.
10. Tracks & Trade führt keine unabhängige Überprüfung, Inspektion oder Authentifizierung der zum Verkauf consignierten Fahrzeuge durch, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich anders angegeben. Jegliche Informationen, die auf der Website von Tracks & Trade, im Auktionskatalog oder in Werbematerialien veröffentlicht werden, werden in gutem Glauben aber ohne Gewähr auf Richtigkeit bereitgestellt.
Dementsprechend kann und garantiert Tracks & Trade nicht die Richtigkeit, Authentizität, Originalität oder den Zustand eines Gegenstands, noch die Wahrhaftigkeit von Aussagen, die vom Verkäufer gemacht werden. Käufern wird dringend geraten, ihre eigene Sorgfaltspflicht, Inspektionen und Recherchen durchzuführen, um ein ausreichendes Verständnis und Wissen über den Gegenstand vor dem Gebot zu erlangen.
11. Historische Militärfahrzeuge sind im Allgemeinen ungeeignet für Nutzer, die sich nicht vollständig informiert haben und nicht die rechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für den Besitz, die Lagerung sowie die Reparatur und Wartung dieser Fahrzeuge erfüllen.
ARTIKEL 4. REGISTRIERUNG ALS NUTZER FÜR DAS BIETEN AUF DER TRACKS & TRADE PLATTFORM
Tracks & Trade führt den Registrierungsprozess für Nutzer durch, um ihnen den Zugang zur Tracks & Trade Plattform zu ermöglichen. Dies können natürliche Personen oder juristische Personen sein. Tracks & Trade ist nicht verpflichtet, eine Partei als Nutzer zu registrieren. Es liegt im Ermessen von Tracks & Trade, ob eine Partei als Nutzer auf der Tracks & Trade Plattform zugelassen wird oder nicht. Tracks & Trade behält sich das Recht vor, die Registrierung abzulehnen. Gründe für eine Ablehnung können sein, dass die Partei minderjährig oder geschäftsunfähig ist, ihre Identität oder andere relevante Daten nicht ausreichend festgestellt werden können, sie in einem Land lebt, in das Tracks & Trade keine Waren exportiert, oder Tracks & Trade der Meinung ist, dass ein Risiko besteht, dass die gehandelten Lose von der Partei oder ihren Rechtsnachfolgern entgegen den Zielen von Tracks & Trade verwendet werden. Tracks & Trade ist nicht verpflichtet, eine Partei über die Gründe für die Ablehnung zu informieren.
ARTIKEL 5. TRACKS & TRADE KONTO
Nach der Registrierung als Nutzer erhält der Nutzer die Zugangsdaten für sein Tracks & Trade Plattformkonto (das ‚Konto‘). Die Nutzung des Kontos ist streng persönlich. Der Nutzer darf seine Zugangsdaten nicht mit Dritten teilen oder es einer anderen Partei ermöglichen, sein Konto zu nutzen.
Durch die Registrierung ermächtigt der Nutzer Tracks & Trade, sein E-Mail-Konto für den Versand von Auktionsbezogenen und kommerziellen Nachrichten zu verwenden. Das Konto darf nur vom Nutzer verwendet werden, um Verträge zu seinem eigenen Vorteil über die Plattform von Tracks & Trade abzuschließen. Der Nutzer muss der letztendliche wirtschaftliche Eigentümer des Kontos und dessen Nutzung sein. Jede andere Nutzung wird von Tracks & Trade als unsachgemäße Nutzung betrachtet. Tracks & Trade ist berechtigt, jederzeit den Betrieb des Nutzerkontos auszusetzen, einzuschränken, Bedingungen zu setzen und zu beenden.
ARTIKEL 6. ZUSTIMMUNG ZUR BINDUNG AN DIE BEDINGUNGEN
Ein Nutzer, der an einer Online-Auktion auf der Tracks & Trade Plattform über sein Konto teilnimmt, erklärt sich bereit, an etwaige spezielle Bedingungen gebunden zu sein, die auf der Plattform für das Los angegeben sind, sowie an diesen Allgemeinen Bedingungen und Nutzungsbedingungen von Tracks & Trade. Der Nutzer stimmt auch der Datenschutzerklärung von Tracks & Trade zu.
ARTIKEL 7. NUTZUNG DER TRACKS & TRADE PLATTFORM
Ein Nutzer, der die Tracks & Trade Plattform nutzt, muss alle anwendbaren nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften bezüglich Geboten auf zur Auktion angebotene Lose einhalten. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die eine unangemessene und/oder unverhältnismäßige Belastung der Infrastruktur der Tracks & Trade Plattform verursachen und/oder deren Funktionalität behindern könnten.
Der Nutzer ist ausdrücklich untersagt, eine Rückentwicklung vorzunehmen, zu versuchen, den Quellcode zu erhalten oder andere Software- oder technische Hilfsmittel zu verwenden, die die Tracks & Trade Plattform beschädigen, unzugänglich machen oder technische Kontrollmaßnahmen umgehen könnten.
ARTIKEL 8. AUKTIONSREGELN
1. Ein Nutzer, der sein Konto nutzt, um an einer Auktion auf der Tracks & Trade Plattform teilzunehmen, muss alle Anweisungen und Richtlinien von Tracks & Trade befolgen. Im Falle einer nicht durch diese Nutzungsbedingungen abgedeckten Situation, eines Streits zwischen den Bietern oder anderer Unregelmäßigkeiten wird Tracks & Trade entscheiden, wie fortzufahren ist, und der Nutzer wird an diese Entscheidung gebunden sein.
2. Jedes Gebot, das der Nutzer über sein Konto abgibt, ist für den Nutzer verbindlich, selbst wenn das Gebot von jemand anderem unter Verwendung dieses Kontos abgegeben wurde.
3. Tracks & Trade ist berechtigt, von dem Nutzer eine Kaution als Bedingung für die Annahme seines Gebots bei der Auktion zu verlangen.
4. Besondere Bedingungen können für die Auktion eines Loses gelten. Diese Bedingungen sind auf der Plattform Tracks & Trade einsehbar. Durch die Nutzung ihres Kontos akzeptiert der Nutzer ebenfalls diese Bedingungen.
5. Tracks & Trade behält sich das Recht vor, den Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Abgabe von Geboten auf Lose auszuschließen (vor, während und nach einer Online-Auktion).
6. Tracks & Trade behält sich das Recht vor, ein Gebot in einer laufenden Auktion zu streichen, wenn dies als notwendig erachtet wird, beispielsweise im Falle von möglichem Missbrauch oder Betrug oder im Fall eines offensichtlichen Fehlers des Bietenden.
7. Tracks & Trade behält sich das Recht vor, ein Los aus einer geplanten oder laufenden Auktion zu entfernen. Alle abgegebenen Gebote werden daher von der Plattform Tracks & Trade gelöscht.
ARTIKEL 9. KAUFEN VON LOS(SEN), STEUERN & PROVISION
1. Wenn der Benutzer der Höchstbietende in der Online-Auktion ist und der Mindestpreis eines Loses erreicht wird, kommt ein bedingter Kaufvertrag mit diesem Benutzer zustande. Dieser Kaufvertrag ist abhängig von der endgültigen Zuschlagserteilung durch Tracks & Trade. Das durch den Kaufvertrag zu übertragene Eigentumsrecht ist ebenfalls bedingt, siehe in diesem Zusammenhang das Eigentumsvorbehalt in Artikel 11 dieser Nutzungsbedingungen. Die Frist für die endgültige Zuschlagserteilung durch Tracks & Trade beträgt drei Werktage ab dem Tag nach dem Tag der Online-Auktion. Wenn Tracks & Trade den Benutzer innerhalb dieser Frist informiert, dass es nicht mit der (definitiven) Zuschlagserteilung fortfahren wird, wird der Vertrag mit dem Benutzer beendet und der Benutzer hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Diese Frist endet früher, wenn der Benutzer die Ware innerhalb dieser drei Tage bezahlt hat und sie mit Zustimmung von Tracks & Trade entgegengenommen hat.
2. Der Benutzer erwirbt die Waren ‚wie sie sind, wo sie sind‘, d.h. der Benutzer akzeptiert die Lose bedingungslos und kann beispielsweise den Vertrag nicht anfechten, indem er einen Fehler geltend macht. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferort der Ort, an dem sich die Lose zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Aufgrund des Kaufvertrags schuldet der Benutzer die folgenden Beträge:
a. Den Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer, welcher den höchsten Betrag darstellt, der über das Konto des Benutzers bei der Auktion geboten wurde;
b. Die von dem Benutzer auf den Kaufpreis geschuldete Umsatzsteuer (MwSt). Hinsichtlich der von Tracks & Trade auf der Plattform von Tracks & Trade im Auftrag eines Privatmannes im Kommissionsverkauf angebotenen Lose, wird Tracks & Trade entscheiden, wenn möglich in Absprache mit dem Benutzer, ob das Margenregelung angewendet werden kann;
c. Eine Provision oder Käuferprämie (in Höhe von 16,5%) wird gemäß der geltenden gestaffelten Skala, die auf der Plattform von Tracks & Trade angegeben ist oder von Tracks & Trade erhältlich ist, erhoben;
3. Die auf die Provision erhobene Umsatzsteuer.
ARTIKEL 10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR KAUFPREIS UND PROVISION
Der Kaufpreis einschließlich MwSt. sowie die Provision einschließlich MwSt. sind vom Benutzer vor der tatsächlichen Lieferung an Tracks & Trade zu entrichten und - es sei denn, es erfolgt eine frühere tatsächliche Lieferung - spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum.
ARTIKEL 11. LIEFERUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die Lieferung der über die Tracks & Trade-Plattform versteigerten Lose erfolgt von dem Ort, an dem das Los vor der Auktion eingesehen werden konnte, oder von einem anderen, von Tracks & Trade angegebenen Ort.
2. Tracks & Trade behält das Eigentum an einem Los, bis alle Ansprüche, die Tracks & Trade gegenüber dem Nutzer hat (einschließlich aller damit verbundenen Lagerkosten), vollständig beglichen sind. Der Nutzer darf nicht
befugt sein, ein Los vor dem genannten Eigentumsübergang zu verkaufen, zu liefern oder anderweitig zu veräußern. Darüber hinaus ist es dem Nutzer nicht gestattet, diese Lose zu verpfänden oder Dritten ein anderes Recht daran einzuräumen, es sei denn und bis diese Lose an den Nutzer übertragen wurden.
ARTIKEL 12. LAGERUNG, LAGERKOSTEN UND MAXIMALE DAUER
1. Wenn ein Verkaufsvertrag mit dem Nutzer abgeschlossen wurde, muss der Nutzer die gekauften Lose innerhalb von 6 Wochen abholen. Wenn der Nutzer dies versäumt, erklärt sich der Nutzer im Voraus damit einverstanden, dass er nach Ablauf der genannten Frist von 6 Wochen Tracks & Trade eine angemessene Entschädigung schuldet, die von Tracks & Trade für den Transport und die Lagerung der vom Nutzer gekauften Lose festgelegt wird. Nach 6 Wochen ist der Nutzer daher an einen Transport- und/oder Lagervertrag gebunden. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die damit verbundenen Kosten vom Nutzer erstattet werden und monatlich (im Voraus) in Rechnung gestellt werden können. Die geltenden Tarife für den Transport und die Lagerung eines Loses können bei Tracks & Trade erfragt werden. Diese Tarife unterliegen einer Indexierung.
2. Tracks & Trade wird die Lose entsprechend der relevanten Sorgfaltspflicht lagern. Die gelagerten Lose werden von Tracks & Trade gegen Risiken wie Diebstahl und Feuer versichert. Wenn der Nutzer sich gegen das Risiko von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust versichern möchte, kann er dies selbst tun. In einem solchen Fall ist Tracks & Trade zu informieren.
3. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die maximale Lagerdauer neun Monate ab dem Tag der Auktion des betreffenden Loses. Sollte der Nutzer innerhalb dieses Zeitraums die Lieferung des Loses nicht annehmen, ist er in Verzug und Tracks & Trade ist berechtigt, den Kaufvertrag mit dem Nutzer zu widerrufen und (zusätzliche) Entschädigung zu fordern. Mit dem Moment des Widerrufs endet auch der Lagervertrag.
ARTIKEL 13. EU-WIDERRUFSRECHT
1. Das EU-Widerrufsrecht kann auf einen Kaufvertrag Anwendung finden, der über die Plattform von Tracks & Trade abgeschlossen wurde. Wenn Sie ein Verbraucher sind, der in einem Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig ist, und Sie einen Fernabsatzvertrag mit einem gewerblichen Verkäufer über die Plattform von Tracks & Trade abschließen, haben Sie das Recht, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Artikels ohne Angabe von Gründen von diesem Kaufvertrag zurückzutreten. Fällt der 14. Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag? In diesem Fall endet die Widerrufsfrist erst am nächsten Geschäftstag. Zum Widerruf kann der Nutzer das Widerrufsformular verwenden und es an die E-Mail-Adresse accounting@tracksandtrade.com senden.
2. Um einen Kaufvertrag zu widerrufen, sollte der Nutzer innerhalb der genannten Widerrufsfrist eine schriftliche Mitteilung an Tracks & Trade senden, in der er ein gültiges Widerrufsrecht nach EU-Recht geltend macht. Im Rahmen des Widerrufsrechts muss der Nutzer das Los (sofern bereits erhalten) innerhalb von 14 Tagen nach der Widerrufserklärung zurücksenden. Das Los muss mit sämtlichem Zubehör an Tracks & Trade zurückgeschickt werden und, wenn möglich, in seinem ursprünglichen Zustand sein. Der volle Kaufpreis sowie die Provision werden dem Nutzer erstattet. Der Nutzer trägt jedoch die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung des Loses.
ARTIKEL 14. KREUZVERZUG, WIDERRUF, STRAFE, ZUSÄTZLICHE ENTSCHÄDIGUNG UND VERRECHNUNG
1. Ein Vertragsbruch durch den Nutzer des Kaufvertrags gilt auch als Vertragsbruch des Lagervertrags. Sollte Tracks & Trade berechtigt sein, den Lagervertrag aufgrund der Nichterfüllung des Nutzers zu kündigen, ist sie automatisch berechtigt, auch den mit diesem Nutzer geschlossenen Kaufvertrag zu kündigen und umgekehrt.
2. Wird ein Kaufvertrag von Tracks & Trade aufgrund der Nichterfüllung des Nutzers gekündigt, muss der Nutzer Tracks & Trade eine Strafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises, ohne Mehrwertsteuer, zahlen. Dies lässt das Recht von Tracks & Trade unberührt, zusätzliche Entschädigungen vom Nutzer neben der Strafe zu fordern.
3. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Strafe sowie andere von Tracks & Trade geltend zu machende Beträge mit dem Kaufpreis verrechnet werden können, der im Falle einer Annullierung des Vertrags oder einer Stornierung gemäß dem EU-Recht auf Widerruf an den Nutzer zurückgegeben wird. Eine Verrechnung mit anderen Ansprüchen gegen den Nutzer ist ebenfalls möglich.
ARTIKEL 15. AUSCHLUSS UND BEGRENZUNG DER HAFTUNG
1. Die Tracks & Trade-Plattform wird ‚wie sie ist, wo sie ist‘ angeboten. Das bedeutet, dass Tracks & Trade keine Garantie dafür übernimmt, dass die Tracks & Trade-Plattform zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort oder mit bestimmten (Peripherie-)Geräten, einschließlich Tablets und Smartphones, sicher oder verfügbar ist. Die Haftung von Tracks & Trade hierfür ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Die Haftung von Tracks & Trade im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Tracks Trade Plattform und/oder aus jeglichem anderem Grund ist auf einen direkten Verlust beschränkt; die Haftung für Umsatzverluste oder entgangenen Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. In sämtlichen Fällen, in denen Tracks & Trade haftbar ist, ist diese Haftung auf einen Höchstbetrag von 5.000 € beschränkt.
4. Sollte der Käufer nach dem Verkauf nachweisen oder behaupten, dass bestimmte Informationen, die vom Verkäufer bereitgestellt wurden – wie die Geschichte des Fahrzeugs, die Originalität oder der technische Zustand – ganz oder teilweise unrichtig oder irreführend waren, so liegt derartige Streitigkeit ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.
Tracks & Trade, seine Mitarbeiter und seine Vertretungen, werden nicht Partei sein und tragen keine Verantwortung oder Haftung für jegliche Ansprüche, Schäden, Verluste, Rückzahlungen, Entschädigungen oder Rücktritte, die aus derartigen Streitigkeiten resultieren oder damit in Verbindung stehen, unabhängig davon, ob die Ungenauigkeit bekannt oder unbekannt, absichtlich oder unbeabsichtigt oder außerhalb des Wissens oder der Kontrolle des Verkäufers lag.
Alle rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen, die aus Falschangaben oder inkorrekten Informationen resultieren, trägt ausschließlich der Verkäufer. Die Rolle von Tracks & Trade in solchen Fällen kann, falls von beiden Parteien erbeten und wenn Tracks & Trade zustimmt, auf eine beratende oder mediierende Funktion beschränkt werden, ohne jegliche verbindliche Autorität, Verpflichtung oder Haftung.
Tracks & Trade behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jegliche Beteiligung an Streitigkeiten nach dem Verkauf abzulehnen.
ARTIKEL 16. ÄNDERUNGEN DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN, UNGÜLTIGKEITSKLAUSEL
1. Tracks & Trade ist befugt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die neuesten Nutzungsbedingungen sind über die Tracks & Trade Plattform und / oder das Benutzerkonto verfügbar. Durch die Nutzung der Tracks & Trade Plattform erklärt der Benutzer unwiderruflich sein Einverständnis mit den geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen.
2. Sollte eine oder mehrere Klauseln aus diesen Nutzungsbedingungen sich als rechtswidrig oder aus anderen Gründen als nicht durchsetzbar erweisen, bleiben alle anderen Klauseln unberührt. Der Benutzer stimmt zu, dass Tracks & Trade die nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige ersetzen wird, die dem ursprünglichen Zweck so nahe wie möglich kommt. Der Benutzer stimmt zu, an der gültigen Bestimmung gebunden zu sein.
ARTIKEL 17. STANDORT & SAMMLUNG
Der Standort des Eigentums ist wie auf der Website von Tracks & Trade angegeben. Die Abholung erfolgt lokal für jedes Los. Je nach Zielort muss der Nutzer ein internationales Importzertifikat / Endnutzerzertifikat erwerben. Einige der in der Auktion aufgeführten Lose erfordern möglicherweise spezielle Lizenzen oder Genehmigungen. Bei Fragen kann der Nutzer Tracks & Trade per E-Mail unter accounting@tracksandtrade.com kontaktieren.
Kein Los darf ohne 100%ige Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften abgeholt werden.
ARTIKEL 18. ANWENDBARES RECHT UND FORUMWAHL
1. Alle rechtlichen Beziehungen zu Tracks & Trade, einschließlich derjenigen in Bezug auf diese Nutzungsbedingungen und etwaige Verkaufs- und Lagerverträge, die mit Hilfe der Plattform von Tracks & Trade abgeschlossen wurden, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Privatrechts des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Alle Streitigkeiten, die aus rechtlichen Beziehungen zu Tracks & Trade entstehen, werden in erster Instanz ausschließlich vom Gericht Oost-Brabant in 's-Hertogenbosch, Niederlande, entschieden.
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