Allgemeine Bedingungen 'Tracks & Trade'

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ‘TRACKS & TRADE’

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzer der Tracks & Trade-Plattform, im Folgenden als ‘der Nutzer’ bezeichnet.

Version 2.0 vom 29-04-2022

ARTIKEL 1. TRACKS & TRADE, INFORMATIONEN ÜBER DAS UNTERNEHMEN

1. TracksandTrade BV (auch genannt Auktionshaus oder Tracks & Trade) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Nederweert, Niederlande. Sie ist die führende Auktionsplattform und das Netzwerk für Militärfahrzeuge und damit verbundene Ausrüstungen aus der Zeit von 1914 bis 1991. Sie vereint Historiker und Fachleute, um den bestmöglichen Kauf für ihr globales Publikum zu ermöglichen.

2. TracksandTrade BV ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 85572756 eingetragen; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL863670271B01.

3. Tracks & Trade ist Anbieter von historischem militärischem Erbe und strebt an, dieses historische Erbe respektvoll, verantwortungsbewusst und sicher für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu bewahren.

4. Tracks & Trade legt großen Wert auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, einschließlich aller finanziellen Aspekte von Geschäftstransaktionen im Rahmen des Handels mit Losen.

ARTIKEL 2. TRACKS & TRADE AUKTIONSPLATTFORM

1. Die Tracks & Trade Auktionplattform (www.tracksandtrade.com) ist eine Onlineplattform, die dem Handel und der Versteigerung überwiegend hochwertiger historischer Militärfahrzeuge sowie damit verbundener Ausrüstungen gewidmet ist. Sie vereint Verkäufer und Nutzer in einem Netzwerk und bietet eine umfassende Einkaufsumgebung für historische Militärfahrzeuge und zugehörige Ausstattungen auf der Grundlage der Online-Auktion. Besichtigungen und private Verkäufe von Losen sind bis zur Auktion möglich. In diesem Zusammenhang sollte der Nutzer Tracks & Trade kontaktieren.

2. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle, die die Tracks & Trade-Plattform im Rahmen einer Auktion oder anderweitig nutzen.

3. Tracks & Trade ist jederzeit berechtigt, die Tracks & Trade-Plattform zu ändern und/oder die Nutzung ganz oder teilweise einzustellen.

4. Unsere Website ist in neun verschiedenen Sprachen verfügbar. Acht Übersetzungen wurden automatisiert mithilfe von KI-Technologie erstellt und basieren auf dem ursprünglichen englischen Text. Während wir uns bemühen, genaue und klare Übersetzungen bereitzustellen, können wir nicht garantieren, dass diese grammatikalisch korrekt oder rechtlich gleichwertig mit der ursprünglichen englischen Fassung sind.

Im Falle von Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Interpretationsunterschieden hat die englische Version des Textes stets Vorrang. Aus den Übersetzungen in anderen Sprachen können keine Rechte abgeleitet werden. Daher sind die zum Download verfügbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich in englischer Sprache erhältlich und haben stets Vorrang. Bei Zweifeln oder Fragen empfehlen wir, Kontakt mit Tracks & Trade aufzunehmen.

ARTIKEL 3. HISTORISCHES ERBE; DETAILS ZUM CHARAKTER DER LOSEN UND ZUM HANDEL DAMIT

1. Die auf der Tracks & Trade-Plattform angebotenen Lose sind überwiegend historische Militärfahrzeuge, einschließlich Panzer, Kettenfahrzeuge, Lastwagen und damit verbundene Ausrüstungen, die für militärische Zwecke entwickelt und

produziert wurden. Der Besitz von Fahrzeugen, die gepanzert sind oder (Teile von) Waffensystemen enthalten, erfordert eine Ausnahmegenehmigung oder Genehmigung der Regierung.

2. Nutzer der Plattform sollten sich vor der Teilnahme an einer Auktion auf der Tracks & Trade-Plattform vergewissern, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen für den Kauf, Transport und Besitz dieser Lose erfüllen.

3. Im Hinblick auf historische Militärfahrzeuge und damit verbundene Ausrüstungen ist es die Regel, dass der Nutzer aus administrativen Gründen nicht in der Lage ist, das betreffende Fahrzeug sofort zu übernehmen. Diese administrativen Gründe betreffen häufig die Notwendigkeit, vor der Lieferung Ausnahmen und (Export)lizenzen zu beantragen. Im Falle von Fahrzeugen, die mit (Teilen von) Waffensystemen ausgestattet sind, ist es nicht ungewöhnlich, dass die administrativen Verfahren bis zu sechs Monate oder erheblich länger dauern, je nach den geltenden Vorschriften zu Waffen und Munition im Land des Nutzers. In den Fällen, in denen der Nutzer die verkauften Lose nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Auktion abholt oder versenden lässt, wird Tracks & Trade dem Nutzer Transport- und Lagerkosten in Rechnung stellen.

4. Tracks & Trade kann dem Nutzer diese Beträge im Voraus berechnen. Eine verspätete Zahlung dieser Beträge gibt Tracks & Trade nicht nur das Recht, die Lagerung der gekauften Lose zu beenden, sondern auch den Verkaufsvertrag zu widerrufen und Schadensersatz vom Nutzer zu verlangen.

5. Sollte ein verkauftes Los aus irgendeinem Grund nicht innerhalb von neun Monaten nach der Auktion vom Nutzer abgeholt werden, ist Tracks & Trade berechtigt, den Vertrag zu widerrufen und Schadensersatz zu verlangen. Die rechtzeitige Beschaffung von Genehmigungen oder Ausnahmen liegt vollständig in der Verantwortung und auf Risiko des Nutzers.

6. Die Wartung und der Betrieb historischer Fahrzeuge erforden aufgrund ihres Alters und des Zwecks, für den sie entwickelt wurden, spezielle Werkzeuge, Kenntnisse und Erfahrungen. Angesichts ihres Alters ist ungewiss, inwieweit die Fahrzeuge noch funktionsfähig und original sind und ob Wartungsprodukte und Ersatzteile noch verfügbar sind.

7. Darüber hinaus können die Spuren der Zeit und moderne Kraftstoffe die Zuverlässigkeit dieser Fahrzeuge beeinträchtigen. Ein Nutzer sollte daher stets ein genaues Bild vom technischen Zustand eines historischen Fahrzeugs bekommen und sich ein realistisches Bild von der Originalität, dem Zustand und der Zuverlässigkeit des betreffenden Fahrzeugs machen.

8. Die auf der Tracks & Trade-Plattform angebotenen Lose werden von oder im Auftrag von Tracks & Trade beschrieben. Obwohl große Sorgfalt auf die Beschreibung verwendet wurde und die Fotos so wahrheitsgetreu wie möglich sind, ist eine Besichtigung vor Ort nach wie vor der beste Weg für einen Nutzer, sich ein Bild vom Zustand des Loses zu machen. Der Nutzer erkennt an, dass so alte Lose im ‘as is where is’ Zustand verkauft werden, und dass Tracks & Trade nur in begrenztem Maße alle möglichen Mängel feststellen kann.

9. Historische Militärfahrzeuge sind in der Regel ungeeignet für Nutzer, die sich nicht umfassend informiert haben und die gesetzlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für den Besitz, die Lagerung sowie die Reparatur und Wartung dieser Fahrzeuge nicht erfüllen.

ARTIKEL 4. REGISTRIERUNG ALS NUTZER FÜR DAS BIETEN AUF DER TRACKS & TRADE-PLATTFORM

Tracks & Trade führt den Registrierungsprozess für Nutzer durch, die Zugang zur Tracks & Trade-Plattform erhalten möchten. Dies können natürliche Personen oder juristische Personen sein. Tracks & Trade ist nicht verpflichtet, eine Partei als Nutzer zu registrieren. Es liegt im Ermessen von Tracks & Trade, eine Partei als Nutzer auf der Tracks & Trade-Plattform zuzulassen oder nicht. Tracks & Trade behält sich das Recht vor, die Registrierung abzulehnen. Gründe für die Ablehnung könnten sein, dass die Partei minderjährig oder handlungsunfähig ist, ihre Identität oder andere relevante Daten nicht ausreichend festgestellt werden können, sie in einem Land lebt, in das Tracks & Trade keine Waren exportiert, oder Tracks & Trade der Ansicht ist, dass ein Risiko besteht, dass die gehandelten Lose von der Partei oder deren Rechtsnachfolgern in Widerspruch zu den Zielen von Tracks & Trade verwendet werden. Tracks & Trade ist nicht verpflichtet, einer Partei die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.

ARTIKEL 5. TRACKS & TRADE-KONTO

Nach der Registrierung als Nutzer erhält der Nutzer die Anmeldedaten für sein Tracks & Trade-Plattformkonto (das ‘Konto’). Die Nutzung des Kontos ist streng persönlich. Der Nutzer darf seine Kontozugangsdaten nicht mit Dritten teilen oder anderen Parteien die Nutzung seines Kontos ermöglichen.

Mit der Registrierung autorisiert der Nutzer auch Tracks & Trade, seine E-Mail-Adresse für den Versand von auktionsbezogenen und kommerziellen Nachrichten zu verwenden. Das Konto darf nur vom Nutzer genutzt werden, um Verträge zu seinem eigenen Vorteil über die Tracks & Trade-Plattform abzuschließen. Der Nutzer muss der letztendliche wirtschaftliche Eigentümer des Kontos und dessen Nutzung sein. Eine andere Nutzung wird von Tracks & Trade als missbräuchliche Nutzung betrachtet. Tracks & Trade ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Kontos des Nutzers auszusetzen, einzuschränken, zu konditionieren oder zu beenden.

ARTIKEL 6. ZUSTIMMMUNG ZUR BINDUNG AN DIE BEDINGUNGEN

Ein Nutzer, der über sein Konto an einer Online-Auktion auf der Tracks & Trade-Plattform teilnimmt, erklärt sich bereit, an die besonderen Bedingungen, die auf der Plattform für das Los angegeben sind, sowie an diese allgemeinen Bedingungen und Nutzungsbedingungen von Tracks & Trade gebunden zu sein. Der Nutzer stimmt auch der Datenschutzerklärung von Tracks & Trade zu.

ARTIKEL 7. NUTZUNG DER TRACKS & TRADE-PLATTFORM

Ein Nutzer, der die Tracks & Trade-Plattform verwendet, muss alle anwendbaren nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften in Bezug auf das Bieten auf die angebotenen Lose einhalten. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die eine unangemessene und/oder unverhältnismäßige Belastung der Infrastruktur der Tracks & Trade-Plattform verursachen und/oder deren Funktionalität beeinträchtigen könnten.

Es ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt, reverse Engineering durchzuführen, zu versuchen, den Quellcode zu erlangen oder andere Software oder technische Hilfsmittel zu verwenden, die die Tracks & Trade-Plattform beschädigen, unzugänglich machen oder technische Kontrollmaßnahmen umgehen könnten.

ARTIKEL 8. AUKTIONSREGELN

1. Ein Nutzer, der sein Konto verwendet, um an einer Auktion auf der Tracks & Trade-Plattform teilzunehmen, muss alle Anweisungen und Richtlinien von Tracks & Trade befolgen. Im Falle von Situationen, die nicht durch diese Nutzungsbedingungen abgedeckt sind, Streitigkeiten zwischen den Bietenden oder andere Unregelmäßigkeiten wird Tracks & Trade entscheiden, wie weiter verfahren wird, und der Nutzer ist an diese Entscheidung gebunden.

2. Jedes Gebot, das vom Nutzer über sein Konto abgegeben wird, ist für den Nutzer verbindlich, auch wenn das Gebot von jemand anderem unter Verwendung dieses Kontos abgegeben wurde.

3. Tracks & Trade ist berechtigt, vom Nutzer eine Kaution als Bedingung für die Annahme seines Gebots bei der Auktion anzufordern.

4. Besondere Bedingungen können für die Auktion eines Loses gelten. Diese Bedingungen sind auf der Tracks & Trade-Plattform einsehbar. Durch die Nutzung ihres Kontos akzeptiert der Nutzer auch diese Bedingungen.

5. Tracks & Trade behält sich das Recht vor, den Nutzer vorübergehend oder dauerhaft vom Bieten auf Losen (vor, während und nach einer Online-Auktion) auszuschließen.

6. Tracks & Trade behält sich das Recht vor, ein Gebot in einer laufenden Auktion zu entfernen, wenn es dies für notwendig erachtet, beispielsweise im Falle eines möglichen Missbrauchs oder Betrugs oder im Falle eines offensichtlichen Fehlers des Bieters.

7. Tracks & Trade behält sich das Recht vor, ein Los von einer geplanten oder laufenden Auktion zu entfernen. Alle abgegebenen Gebote werden daher von der Tracks & Trade-Plattform entfernt.

ARTIKEL 9. KAUFEN VON LOSEN, STEUERN & PROVISION

1. Wenn der Nutzer der Höchstbietende in der Online-Auktion ist und der Mindestpreis eines Loses erreicht wird, kommt ein bedingter Kaufvertrag mit diesem Nutzer zustande. Dieser Kaufvertrag ist abhängig von der endgültigen Zuschlagserteilung durch Tracks & Trade. Das Eigentumsrecht, das durch den Kaufvertrag übertragen werden soll, ist ebenfalls bedingt, siehe in diesem Zusammenhang die Eigentumsvorbehaltsklausel in Artikel 11 dieser Nutzungsbedingungen. Die Frist für die endgültige Zuschlagserteilung durch Tracks & Trade beträgt drei Arbeitstage, beginnend am Tag nach dem Tag der Online-Auktion. Sollte Tracks & Trade den Nutzer innerhalb dieses Zeitraums informieren, dass der Zuschlag nicht vorgenommen wird, wird der Vertrag mit dem Nutzer beendet, und der Nutzer hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Dieser Zeitraum endet früher, wenn der Nutzer die Waren innerhalb dieser drei Tage bezahlt und mit Zustimmung von Tracks & Trade übernommen hat.

2. Der Nutzer erwirbt die Waren ‘as is where is’, d.h. der Nutzer akzeptiert die Lose bedingungslos und kann beispielsweise den Vertrag nicht durch das Vorbringen eines Irrtums anfechten. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferort der Ort, an dem sich die Lose zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Aufgrund des Kaufvertrags hat der Nutzer die folgenden Beträge zu zahlen:

a. den Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer, also den höchsten Betrag, der über das Konto des Nutzers bei der Auktion geboten wurde;

b. die vom Nutzer auf den Kaufpreis zu zahlende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). In Bezug auf von Tracks & Trade auf der Tracks & Trade-Plattform im Auftrag einer Privatperson angebotene Lose wird Tracks & Trade, sofern möglich, in Rücksprache mit dem Nutzer entscheiden, ob die Margenregelung angewendet werden kann;

c. die Provision oder Käuferprämie (in Höhe von 16,5 %) wird gemäß der jeweils geltenden gestaffelten Skala, wie auf der Tracks & Trade-Plattform angegeben oder bei Tracks & Trade erhältlich, erhoben;

3. Umsatzsteuer, die auf die Provision erhoben wird.

Siehe unten eine Übersicht als Beispiel

ARTIKEL 10. ZAHLUNGSFRIST FÜR KAUFPREIS UND PROVISION

Der Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer und die Provision einschließlich Mehrwertsteuer sind vom Nutzer an Tracks & Trade vor der tatsächlichen Lieferung zu zahlen und - es sei denn, es erfolgt eine frühere tatsächliche Lieferung - spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum.

ARTIKEL 11. LIEFERUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die Lieferung der über die Tracks & Trade-Plattform verkauften Lose erfolgt von dem Ort, an dem das Los vor der Auktion besichtigt werden konnte, oder von einem anderen von Tracks & Trade angegebenen Ort.

2. Tracks & Trade behält sich das Eigentum an einem Los vor, bis alle Ansprüche, die Tracks & Trade gegen den Nutzer hat (einschließlich aller damit verbundenen Lagerkosten), vollständig bezahlt sind. Der Nutzer ist nicht

berechtigt, ein Los vor der vorgenannten Eigentumsübertragung zu verkaufen, zu liefern oder anderweitig darüber zu verfügen. Darüber hinaus ist es dem Nutzer nicht gestattet, diese Lose zu verpfänden oder Dritten andere Rechte daran einzuräumen, es sei denn und bis diese Lose an den Nutzer übertragen wurden.

ARTIKEL 12. LAGERUNG, LAGERKOSTEN UND MAXIMALE DAUER

1. Wenn mit dem Nutzer ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, muss der Nutzer die gekauften Lose innerhalb von 6 Wochen abholen. Unterlässt es der Nutzer dies, erklärt sich der Nutzer im Voraus damit einverstanden, dass er nach Ablauf der genannten Frist von 6 Wochen Tracks & Trade angemessene Entschädigung, die von Tracks & Trade festgelegt wird, für den Transport und die Lagerung der vom Nutzer gekauften Lose schuldet. Nach 6 Wochen ist der Nutzer daher an einen Transport- und/oder Lagervertrag gebunden. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die damit verbundenen Kosten vom Nutzer erstattet werden und monatlich (im Voraus) an den Nutzer in Rechnung gestellt werden können. Die geltenden Sätze für den Transport und die Lagerung eines Loses können bei Tracks & Trade erfragt werden. Diese Sätze unterliegen der Indexierung.

2. Tracks & Trade lagert die Lose gemäß der entsprechenden Sorgfaltspflicht. Die gelagerten Lose sind durch Tracks & Trade gegen Risiken wie Diebstahl und Feuer versichert. Wenn der Nutzer sich gegen das Risiko von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust versichern möchte, kann er dies selbst tun. In einem solchen Fall muss Tracks & Trade informiert werden.

3. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die maximale Lagerdauer neun Monate ab dem Tag der Auktion des betreffenden Loses. Sollte der Nutzer das Los innerhalb dieses Zeitraums nicht abholen, gerät er in Verzug, und Tracks & Trade ist berechtigt, den Kaufvertrag mit dem Nutzer zu widerrufen und (zusätzlichen) Schadensersatz zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs endet auch der Lagervertrag.

ARTIKEL 13. EU-WIDERRUFSRECHT

1. Das EU-Widerrufsrecht kann auf einen über die Tracks & Trade-Plattform abgeschlossenen Kaufvertrag Anwendung finden. Wenn Sie Verbraucher sind, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums lebt und einen Fernabsatzvertrag mit einem gewerblichen Verkäufer über die Tracks & Trade-Plattform abschließen, haben Sie, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Artikels ohne Angabe von Gründen von diesem Kaufvertrag zurückzutreten. Fällt dieser 14. Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag? In diesem Fall endet die Widerrufsfrist erst am nächsten Arbeitstag. Um zu widerrufen, kann der Nutzer das Widerrufsformular verwenden und es an die E-Mail-Adresse [email protected] senden.

2. Um einen Kaufvertrag zu widerrufen, sollte der Nutzer innerhalb der genannten Widerrufsfrist eine schriftliche Mitteilung an Tracks & Trade senden, in der er sich wirksam auf das EU-Widerrufsrecht beruft. Im Rahmen des Widerrufsrechts muss der Nutzer das Los (sofern bereits erhalten) innerhalb von 14 Tagen nach der Widerrufsmitteilung zurücksenden. Das Los muss zusammen mit allen gelieferten Zubehörteilen und, wenn möglich, in seinem ursprünglichen Zustand an Tracks & Trade zurückgesendet werden. Der volle Kaufpreis sowie die Provision werden dem Nutzer zurückerstattet. Der Nutzer trägt jedoch die direkten Kosten für die Rücksendung des Loses.

ARTIKEL 14. KREUZVERZUG, WIDERRUF, STRAFE, ZUSÄTZLICHE ENTSCHÄDIGUNG UND VERRECHNUNG

1. Ein Verstoß des Nutzers gegen den Kaufvertrag wird auch als Verstoß gegen den Lagervertrag gewertet. Wenn Tracks & Trade berechtigt ist, den Lagervertrag aufgrund des Verzuges des Nutzers zu beenden, ist es automatisch berechtigt, auch den mit diesem Nutzer abgeschlossenen Kaufvertrag zu beenden und umgekehrt.

2. Wenn ein Kaufvertrag von Tracks & Trade aufgrund des Verzugs des Nutzers beendet wird, muss der Nutzer Tracks & Trade eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer zahlen. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Tracks & Trade, vom Nutzer zusätzlich zur Vertragsstrafe weitere Entschädigungen zu verlangen.

3. Der Nutzer stimmt zu, dass diese Vertragsstrafe sowie andere von Tracks & Trade geltend gemachte Beträge mit dem Kaufpreis verrechnet werden können, der im Falle des Widerrufs des Vertrags oder der Stornierung aufgrund des EU-Widerrufsrechts dem Nutzer zurückzuzahlen ist. Auch eine Verrechnung mit anderen Ansprüchen gegen den Nutzer ist möglich.

ARTIKEL 15. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Die Tracks & Trade-Plattform wird ‘as is where is’ angeboten. Das bedeutet, dass Tracks & Trade nicht garantiert, dass die Tracks & Trade-Plattform zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort oder mit bestimmten (peripheren) Geräten, einschließlich Tablets und Smartphones, sicher oder verfügbar ist. Die Haftung von Tracks & Trade hierfür ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Die Haftung von Tracks & Trade im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Tracks & Trade-Plattform und/oder aus irgendeinem Grund ist auf direkte Verluste beschränkt; die Haftung für Umsatzverluste oder Gewinnverluste ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. In allen Fällen, in denen Tracks & Trade haftet, ist diese Haftung auf einen Höchstbetrag von 5.000 € beschränkt.

ARTIKEL 16. ÄNDERUNGEN DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN, SALVATORISCHE KLAUSEL

1. Tracks & Trade ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die neuesten Nutzungsbedingungen sind über die Tracks & Trade-Plattform und/oder das Konto des Nutzers abrufbar. Durch die Nutzung der Tracks & Trade-Plattform erklärt sich der Nutzer unwiderruflich mit den geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen einverstanden.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen aus irgendeinem Grund rechtswidrig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen unberührt. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Tracks & Trade die nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck so nahe wie möglich kommt. Der Nutzer erklärt sich bereit, an die gültige Bestimmung gebunden zu sein.

ARTIKEL 17. STANDORT & ABHOLUNG

Der Standort der Ware ist wie auf der Tracks & Trade-Website angegeben. Eine lokale Abholung gilt für jedes Los. Je nach Zielort muss der Nutzer ein internationales Importzertifikat / Endbenutzerzertifikat erwerben. Einige der im Rahmen der Auktion aufgeführten Lose könnten spezielle Lizenzen oder Genehmigungen erfordern. Bei Fragen kann der Nutzer Tracks & Trade per E-Mail unter [email protected] kontaktieren.

Kein Los darf ohne 100%ige Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen abgeholt werden.

ARTIKEL 18. ANWENDBARES RECHT UND FORUMWAHL

1. Alle rechtlichen Beziehungen zu Tracks & Trade, einschließlich derjenigen, die diese Nutzungsbedingungen und alle durch die Tracks & Trade-Plattform abgeschlossenen Kauf- und Lagerverträge betreffen, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Privatrechts des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Alle Streitigkeiten, die aus rechtlichen Beziehungen zu Tracks & Trade entstehen, werden in erster Instanz ausschließlich vom Gericht von Oost-Brabant, das in 's-Hertogenbosch, den Niederlanden, sitzt, entschieden.

© tracksandtrade.com

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Ivo Rigter Sr.

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